Schulpflicht: Kinder müssen auch mit «anderem Glauben» in die Schule

21-DEC-09

Eltern, die ihre Kinder nicht in eine anerkannte Schule gehen lassen, weil sie - als Mitglied der "Gemeinde Gottes" - der Meinung sind, ihre Sprösslinge vor "schädlichen Einflüssen bewahren zu müssen", können vom Regierungspräsidium unter Androhung eines Zwangsgeldes bis zu maximal 2.000 Euro zur Einhaltung der Schulpflicht verdonnert werden. In dem konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurden die Kinder in der nicht genehmigten Einrichtung "Private Christliche Schule der Gemeinde Gottes" der Evangeliums Posaune e. V. in Neuenstadt-Stein unterrichtet. Doch auch sie hätten die Schulpflicht zu achten und müssten als Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine öffentliche oder genehmigte Ersatzschule besuchen, so das Gericht. Eine Befreiung könne es nur in "besonders begründeten und zwingenden Ausnahmefällen" geben (wie beispielsweise eine lang anhaltende schwere oder ansteckende Krankheit). (AZ: 12 K 4153/09)