Verwaltungsrecht: Die IHK hat einen großen Spielraum

10-FEB-10

Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar. Das hatten drei Firmen in Frage gestellt, deren Beitragszahlungen dazu führen würden, dass sie gegenüber ausländischer Konkurrenz benachteiligt würden. Das Verwaltungsgericht Trier widersprach: Der IHK stehe "im Rahmen der ihr eingeräumten funktionalen Selbstverwaltung ein weiter Freiraum zu, welche konkreten Tätigkeiten sie im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Kompetenzen ausführt." (VwG Trier, 5 K 371/09)